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Rechtl. Info: Steuerrecht-Text - Global

Steuerrecht 

Automatischer Informationsaustausch

Der international gültige automatische Informationsaustausch (AIA) ist eine grenzüberschreitende Massnahme gegen unversteuertes Geld auf Bankkonten und in Depots. Dieser weltweite Standard wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert. Er legt fest, wie die Steuerbehörden von teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu ausländischen Bankkonten und Depots der Steuerpflichtigen jährlich austauschen müssen. Bereits über 100 Länder haben sich zur Umsetzung dieser Standards verpflichtet. Auch die Schweiz gehört zu diesen Ländern. Eine aktuelle Liste der Partnerstaaten der Schweiz kann auf der Webseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF abgerufen werden.

Der AIA-Standard verlangt, dass sämtliche Banken in der Schweiz alle ihre Kunden feststellen, welche ihr Steuerdomizil nicht ausschliesslich in der Schweiz haben. Dies gilt in bestimmten Fällen auch für wirtschaftlich Berechtigte. Sobald eine derartige meldepflichtige Person festgestellt wird, muss die Bank jährlich die relevanten Informationen via die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) an die Steuerbehörden im Land des Steuerdomizils der meldepflichtigen Person weitergeben. Unsere Bank gilt als meldepflichtige Bank im Sinne des AIA und übermittelt somit die Daten der relevanten meldepflichtigen Personen jährlich an die ESTV.