QR-Rechnung: das müssen Sie wissen
Am 30. Juni 2020 wird die QR-Rechnung eingeführt.
Auch wenn Sie selbst keine Rechnungen versenden, könnten Sie ab dann QR-Rechnungen erhalten. Das e-Banking und die Mobile Banking App werden rechtzeitig um die nötigen neuen Funktionen für die einfache Verarbeitung ergänzt.
QR-Rechnungen bezahlen
QR-Rechnungen können Sie einfach und rasch im e-Banking bezahlen. Nebst dem QR-Code sind nach wie vor alle für die Zahlung benötigten schriftlichen Informationen aufgeführt:
- Wo bisher ein oranger Einzahlungsschein dazugehörte, werden künftig eine QR-IBAN und eine QR-Referenz aufgeführt sein.
- Wo ein roter Einzahlungsschein dazugehörte, wird künftig eine herkömmliche IBAN aufgeführt sein, die bisherige Postkonto-Nr. der Bank entfällt.
- Betrag und Zahlungspflichtiger können weiterhin manuell erfasst werden.
In der Mobile Banking App können Sie künftig ganz einfach den QR-Code mit Ihrer Smartphone-Kamera abscannen.
Einzahlungsbelege bestellen oder erstellen
Anstelle der bisherigen roten Einzahlungsscheine können künftig QR-Rechnungen im e-Banking bestellt werden. Diese können zudem neu auch direkt online als PDF im Format A4 generiert werden.
Informieren Sie sich hier im Detail über die Änderungen:
- Ausprägungen QR-Rechnungen versus Einzahlungsscheine heute
- Änderungen im e-Banking und in der Mobile Banking App
- Allgemeine Informationen zur Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs
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