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Rente oder Kapital und vielleicht ein Einkauf?
Im Lauf eines Erwerbslebens kommen in der Pensionskasse hohe Beträge zusammen – so viel, wie die wenigsten sonst noch an Vermögen besitzen. Es ist also entscheidend, mit dieser Summe klug umzugehen. Dabei werden Sie um zwei Fragen nicht herumkommen:
- Lohnt es sich, die Pensionskassenleistungen, sofern möglich, durch einen Einkauf zu erhöhen?
- Wollen Sie das Pensionskassenguthaben in Form einer Rente oder als Kapital beziehen?
Das richtige Timing spielt bei beiden Fragen eine Rolle. Bei der zweiten Frage müssen Sie aus Steuergründen auch das Zusammenspiel mit der Säule 3a beachten. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Rente oder Kapital?
In erster Linie werden in der 2. Säule Renten ausgezahlt. Für den Kapitalbezug kennen die Pensionskassen unterschiedliche Regelungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass mindestens ein Viertel des obligatorischen Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden kann. Wenn das Reglement Ihrer Pensionskasse also nichts zum Kapitalbezug enthält, können Sie sich trotzdem einen Viertel des obligatorischen Guthabens auszahlen lassen. Viele Pensionskassen gehen weiter und ermöglichen in ihrem Reglement den Bezug des gesamten Guthabens.
Gut zu wissen |
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Im Reglement steht auch, bis wann Sie einen Kapitalbezug anmelden müssen. Die Frist dafür ist je nach Pensionskasse unterschiedlich, sie kann bis zu drei Jahre betragen. Und wenn Sie verheiratet sind, brauchen Sie für einen Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung Ihrer Ehefrau, Ihres Gatten. |
Doch was ist nun sinnvoller, die Rente oder der Kapitalbezug? Die Antwort auf diese Frage hängt vor allem von Ihrer Familiensituation ab: Sind Sie verheiratet und müssen Sie auch nach der Pensionierung noch für Kinder sorgen, werden Sie aus Sicherheitsgründen eher die Rente bevorzugen. Sind Sie nicht verheiratet und sieht Ihre Pensionskasse für Konkubinatspartner keine Leistungen vor, spricht dies eher für den Kapitalbezug. Auch wenn Ihre Kinder erwachsen sind und Sie keine Versorgerpflichten mehr haben, kann ein Kapitalbezug sinnvoll sein, weil die Nachkommen das übrig bleibende Geld erben können.
Das spricht für die Rente
Die Rente ist der einfachere Weg. Sie können jeden Monat mit einem fixen Betrag rechnen und müssen sich nicht um die Anlage des Guthabens kümmern. Auch werden Ihre Kinder und Ihre Ehefrau, Ihr Gatte nach Ihrem Tod mit Leistungen rechnen können. Hier die Gründe, die eher für eine Rente sprechen:
- Der Umwandlungssatz, mit dem Ihre Pensionskasse das Altersguthaben in eine Rente umrechnet, ist relativ hoch (über 5,5 Prozent)
- Ihr voraussichtliches Altersguthaben beträgt weniger als 500 000 Franken.
- Sie benötigen die Pensionskassenrente zur Deckung Ihrer fixen Kosten.
- Sie haben bei der Pensionierung noch junge Kinder, sodass neben Ihrer Altersrente auch Kinderrenten fällig werden.
- Sie erfreuen sich einer guten Gesundheit und die Lebenserwartung in Ihrer Familie ist hoch.
- Sie haben wenig oder gar keine Erfahrung mit Kapitalanlagen.
- Sie sind sicherheitsorientiert.
- Ihre Gattin, Ihr Ehemann ist deutlich jünger, wird also vermutlich Anspruch auf eine Witwen- respektive Witwerrente haben.
Gut zu wissen |
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Die Rente der Pensionskasse erhalten Sie lebenslänglich; ein regelmässiger Teuerungsausglich ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Den ausgezahlten Betrag müssen Sie zu 100 Prozent als Einkommen versteuern. |
Das spricht für den Kapitalbezug
Vergewissern Sie sich als Erstes im Reglement Ihrer Pensionskasse, wie viel von Ihrem Altersguthaben Sie als Kapital beziehen können und welche Bedingungen dafür gelten. Überlegen Sie sich dann, ob Sie über genug Finanzwissen verfügen, um das Geld so anzulegen und einzuteilen, dass es tatsächlich bis zu Ihrem Lebensende ausreicht.
Folgende Argumente sprechen für einen Kapitalbezug:
- Der Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse liegt unter 5 Prozent.
- Ihr voraussichtliches Altersguthaben beträgt mehr als 500 000 Franken.
- Die fixen Kosten sind zum grössten Teil durch die übrigen regelmässigen und gesicherten Einnahmen gedeckt.
- Sie sind alleinstehend, es werden also keine Hinterlassenenrenten fällig.
- Sie haben Erfahrung mit Kapitalanlagen und sind überzeugt, dass Sie langfristig genügend Rendite erzielen können, um Ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren.
- Sie behalten auch bei Verlusten die Nerven und könnten eine Kurskorrektur an den Kapitalmärkten verkraften.
- Sie wollen einen Grossteil Ihres Vermögens vererben.
- Sie verfügen über eine hohe Budgetdisziplin.
Das ausgezahlte Kapital müssen Sie versteuern. Bund und Kantone kennen unterschiedliche Ansätze, besteuern aber die Kapitalauszahlung immer getrennt vom übrigen Einkommen. Wie Sie die Besteuerung günstig beeinflussen, erfahren Sie weiter unten.
Gut zu wissen |
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Wenn Sie einen Kapitalbezug planen, sollten Sie die Sperrfrist für Einkäufe berücksichtigen: Zwischen Ihrem letzten Einkauf und der Kapitalauszahlung müssen mindestens drei Jahre liegen. Sonst wird der beim Einkauf gewährte Steuervorteil nachträglich gestrichen. |
Wie viel Steuern müssen Sie bei der Auszahlung Ihres Pensionskassenkapitals bezahlen? Jetzt mit dem Clientis Kapitalauszahlungsrechner berechnen. |
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Sowohl Rente als auch Kapitalbezug
In vielen Fällen erweist sich eine Mischform als richtig: Sie lassen sich einen Teil des Altersguthabens als Rente, den Rest als Kapital auszahlen. Wählen Sie dabei die Höhe der Rente so, dass diese zusammen mit der AHV die wichtigsten fixen Ausgaben deckt. Den Rest des Guthabens können Sie als Kapital beziehen, um die schönen Seiten des Lebens zu finanzieren und sich den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Sind Sie und Ihre Partnerin, Ihr Partner beide erwerbstätig, besteht auch die Möglichkeit, dass eine Seite die Rente und die andere das Kapital bezieht (je nach Leistungen der Pensionskasse).
Lukrativer Einkauf in die Pensionskasse
Ein Einkauf in die Pensionskasse wird vor allem aus steuerlichen Gründen empfohlen, denn die Einkaufssumme können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Solche Einkäufe sind in verschiedenen Situationen möglich:
- Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen – zum Beispiel bei einem Stellenwechsel zu einer besser ausgestatteten Pensionskasse, nach einer Kinderpause oder bei einer Lohnerhöhung
- Wiedereinkauf nach einer Scheidung
- Einkauf für eine vorzeitige Pensionierung (abhängig vom Reglement)
Der jährlich zugestellte Vorsorgeausweis gibt Auskunft über das am Stichtag vorhandene Altersguthaben und die voraussichtliche Höhe Ihrer Rente. In der Regel ist darauf auch die zulässige Einkaufssumme vermerkt.
Fiona T., 55 Jahre alt, hat 60 000 Franken geerbt. Sie braucht das Geld bis zur Pensionierung nicht und beschliesst, es für einen Einkauf in die Pensionskasse zu verwenden. Ihre Einlage wird mit dem BVG-Mindestsatz verzinst (1,25 Prozent, Stand 2024). Bis zur Pensionierung mit 65 erhöht sich ihr Altersguthaben dank des Einkaufs um knapp 68 000 Franken. Ihre jährliche Rente steigt um 3400 Franken (Umwandlungssatz 5 Prozent). Fiona T. informiert sich bei der Pensionskasse und beim Steueramt. Verwendet sie die 60 000 Franken für einen Einkauf, sinkt bei ihrem Grenzsteuersatz von 25 Prozent die Steuerrechnung um 15 000 Franken.
Haben Sie von Ihrer Pensionskasse Geld für den Kauf Ihres Eigenheims bezogen? Dann müssen Sie diesen Vorbezug zuerst zurückzahlen (nicht steuerrelevant), bevor Sie sich einkaufen können. Haben Sie einen Einkauf getätigt, dürfen Sie innerhalb der nächsten drei Jahre kein Kapital beziehen.
Gut zu wissen |
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Verschiedene Pensionskassen sehen in ihren Reglementen vor, dass man sich für die Einbusse, die durch den früheren Austritt entsteht, einkaufen kann. Dabei gibt es jedoch einige Wenn und Aber zu berücksichtigen. Lassen Sie sich beraten. |
Klären Sie vor dem Einkauf diese Punkte
Sich in die Pensionskasse einzukaufen, bringt einige Vorteile. Vor allem die Steuerreduktion fällt finanziell sofort ins Gewicht. Prüfen Sie vor einem Einkauf aber folgende Punkte:
- Ist der Einkauf finanziell tragbar, ohne dass Sie sich zu sehr einschränken müssen?
- Sie können Gelder der Säule 3a einsetzen, um sich einzukaufen; das ist steuerneutral. Aber Achtung: Mit der Säule 3a können Sie Personen begünstigen, die von der Pensionskasse möglicherweise nicht berücksichtigt werden, zum Beispiel Ihre Konkubinatspartnerin.
- Die Pensionskasse ist keine Bank: Was einmal eingezahlt ist, steht – abgesehen von wenigen Ausnahmen – bis zum Rentenalter nicht mehr zur Verfügung. Können Sie das Geld entbehren?
- Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse, wo die Einkaufssumme gutgeschrieben wird. Je mehr von Ihrem Einkauf im obligatorischen Topf landet, umso besser, denn sowohl die Verzinsung als auch der Umwandlungssatz sind im überobligatorischen in der Regel schlechter.
Prüfen Sie auf jeden Fall die finanzielle Situation Ihrer Vorsorgeeinrichtung, bevor Sie sich einkaufen. Bringen Sie nur Geld ein, wenn keine Unterdeckung vorliegt. Vor allem wenn es um hohe Beträge geht, könnten sonst Verluste entstehen.
Wie viel Steuern sparen Sie durch einen Einkauf in die Pensionskasse? Jetzt mit dem Clientis Pensionskassen-Einkaufs-Rechner berechnen. |
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Vorsorgekapital beziehen: mit Staffelung Steuern optimieren
Ob Pensionskassenkapital oder Ersparnisse in der Säule 3a, wenn Sie Ihre Vorsorgeguthaben beziehen, wird eine Kapitalleistungssteuer fällig. Der Bund und alle Kantone kennen dafür spezielle Steuersätze. Zudem wird die Kapitalauszahlung immer getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
Gestaffelte Auszahlung spart Steuern
Für die Berechnung der Kapitalleistungssteuern werden sämtliche Vorsorgekapitalien zusammengezählt, die im selben Jahr zur Auszahlung gelangen. Beziehen Sie deshalb in Ihre Planung alle Vorsorgegelder ein:
- Pensionskassenguthaben, die Sie in Kapitalform beziehen
- Geld, das zum Beispiel von einem früheren Stellenwechsel auf einem Freizügigkeitskonto liegt
- Guthaben in der Säule 3a
- Wenn Sie verheiratet sind, die Vorsorgekapitalien Ihrer Ehefrau, Ihres Gatten
Machen Sie sich zunutze, dass man Guthaben der Säule 3a schon fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen darf, und beziehen Sie diese Guthaben im Jahr vor Ihrer Pensionierung oder sogar noch früher. Wenn Sie mehrere 3a-Gefässe besitzen, können Sie sich diese gestaffelt über mehrere Jahre auszahlen lassen.
Gut zu wissen |
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Wenn Sie sich entscheiden, über das Pensionsalter hinaus berufstätig zu sein, können Sie mit dem Bezug der Säule-3a-Guthaben noch warten, maximal fünf Jahre lang. |
Veronica C. und ihr Mann Franco sind beide 58 Jahre alt. Sie planen, ihre Vorsorgegelder ab 60 gestaffelt zu beziehen. Franco C. hat zwei 3a-Konten eingerichtet, seine Frau eines. Zudem besitzt Herr C. eine 3a-Police, die ihm mit 64 ausgezahlt werden wird. Veronica C. hat von früher her ein Freizügigkeitskonto, danach war sie selbständig erwerbend und keiner Pensionskasse angeschlossen. Herr C. will mit 65, seine Frau mit 63 die Erwerbstätigkeit ganz aufgeben.
Planung des gestaffelten Bezugs für das Ehepaar C.
Für einen gestaffelten Bezug ist es nötig, schon heute mehrere 3a-Gefässe zu bilden, in denen Sie Ihre Vorsorge äufnen. Ob die Steuerbehörden dereinst die Staffelung tatsächlich akzeptieren, ist je nach Kanton unterschiedlich – und kann sich bis dahin zudem ändern. Unter Umständen werden beim ersten Bezug auch die noch nicht ausgezahlten Guthaben in die Besteuerung einbezogen. Aber mit mehreren 3a-Gefässen fahren Sie sicher nicht schlechter als mit bloss einem.
Tipp |
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Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben in Kapitalform beziehen wollen, kann auch eine Pensionierung in Teilschritten erhebliche Vorteile bei der Kapitalleistungssteuer bringen. Sie müssen das Kapital dann nicht als einmalige grosse Auszahlung versteuern, sondern die Besteuerung wird über mehrere Jahre verteilt (mehr zur gestaffelten Pensionierung erfahren Sie hier). |
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