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Wichtige Änderungen zur Generalversammlung vom 24. April 2020

19.03.2020

Balsthal, 19. März 2020 – Angesichts der rasanten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am 16. März 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Bis am 19. April 2020 gilt ein generelles Veranstaltungsverbot. Es ist noch nicht absehbar, wann dieses Verbot in der Folge wieder gelockert oder aufgehoben wird.

Generalversammlung

Damit die statutarischen und bankengesetzlichen Vorschriften eingehalten sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären die beantragte Dividende ausgeschüttet werden kann, hat sich der Verwaltungsrat nach Prüfung sämtlicher strategischer Optionen schweren Herzens dazu entschieden, die Generalversammlung der Clientis Bank im Thal AG in Abwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen.

Mit Artikel 6a der «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» vom 16. März 2020 hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte auf schriftlichem Weg ausüben und über die Anträge des Verwaltungsrats abstimmen.

Unsere Aktionärinnen und Aktionäre erhalten somit in den nächsten Tagen ein entsprechendes Schreiben mit den wichtigsten Informationen und Instruktionen. Wir danken für Ihr Verständnis in dieser ausserordentlichen Lage und freuen uns, Sie schon bald wieder gesund bei anderen Gelegenheiten zu begrüssen.

Selbstverständlich stehen wir für Ihre Anliegen und Fragen gerne zur Verfügung. Zum gegenseitigen Schutz nehmen Sie doch bitte telefonisch, per E-Mail oder über unser Kundenportal mit uns Kontakt auf. Der Tagesbetrieb ist sichergestellt und die Bank zu den gewohnten Öffnungszeiten offen. Weitere Infos erfahren Sie hier.


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