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Corona-Krise: Einschnitte am Arbeitsmarkt

08.06.2020

Die Corona-Krise hat viele Betriebe stillgelegt. Jeder dritte Arbeitsplatz in der Schweiz ist von Kurzarbeit betroffen. Erfahren Sie, was Kurzarbeit finanziell bedeutet und wie sich diese auf die Vorsorge auswirkt.

Corona Garantieprogramm

Viele Erwerbstätige kannten den Begriff «Kurzarbeit» nur vom Hörensagen. Im Rahmen der Covid-19-Verordnung hat der Bund nun die Bedingungen für Kurzarbeit erleichtert. Inzwischen befinden sich rund 1,9 Mio. Erwerbstätige in Kurzarbeit.

Allgemeine Informationen zur Kurzarbeit

Man spricht von Kurzarbeit, wenn der Arbeitgeber vorübergehend die im Arbeitsvertrag definierte Arbeitszeit verkürzt. Kurzarbeit ist nur möglich, wenn eine Firma unverschuldet in wirtschaftliche Not gerät. So erging es vielen Unternehmen aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Kurzarbeit soll helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und längerfristig Arbeitsplätze zu sichern.

In Kurzarbeit erhält ein Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von 80% des anrechenbaren Lohnes für den Arbeitsausfall. Es gibt allerdings eine Obergrenze: CHF 12'350 Bruttolohn pro Monat. Die Leistungen werden von den kantonalen Arbeitslosenkassen finanziert. Der Arbeitnehmer erhält jedoch weiterhin die Lohnzahlung inklusive der Kurzarbeitsentschädigung vom Arbeitgeber. Dieser klärt die Ansprüche direkt mit den kantonalen Behörden ab.

Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben keine negativen Folgen zu tragen bezüglich der Bezugsdauer einer Arbeitslosenentschädigung. Das allfällige Arbeitslosentaggeld würde nach der Kurzarbeit auf Basis des normalen Lohns berechnet. Ebenfalls keinen Einfluss hat die Kurzarbeit auf die Beiträge an die Sozialversicherungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmende müssen weiterhin die vollen Beiträge an AHV, IV, EO und ALV leisten. Auch die Beiträge an die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bleiben in unveränderter Höhe bestehen.

So berechnet sich die Kurzarbeitsentschädigung

Was das heisst, zeigt folgendes Beispiel eines Kadermitarbeiters eines Unternehmens, das 50% Kurzarbeit angemeldet hat:


 

Hinzu kommen die üblichen Kinder- und Ausbildungszulagen.

Was heisst das für die Vorsorge?

Die Vorsorgeleistungen werden somit durch die Kurzarbeit nicht tangiert. Ebenso bleiben die versicherten Leistungen bei einer Invalidität oder in einem Todesfall unverändert. Viele Versicherte machen sich Sorgen, dass die aktuellen Altersersparnisse wenig Renditen abwerfen. Tatsächlich treffen die Kursverluste bei den Aktien auch die Pensionskassen und belasten den Deckungsgrad teilweise massiv.

Fraglich ist zum aktuellen Zeitpunkt, ob die Altersguthaben im 2020 auf dem Niveau von 2019 verzinst werden können. Wichtig für Arbeitnehmer ist, dass Pensionskassen seit Jahrzehnten zu den erfolgreichen Anlegern in der Schweiz gehören.

Es ist aber empfehlenswert, seine individuelle Vorsorge mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung zu überprüfen. Je früher man dies anpackt, desto grösser ist der Spielraum für Optimierungen. Unsere Berater unterstützen Sie gerne dabei.


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